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Allgemeine Geschaeftsbedingungen
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edvarzt.at
office [AT] demsa.at
Tel : +43 6 81 81 28 60 60
Babenbergerring 9a, A-2700 Wiener Neustadt
Anwendungsbereich
Unsere nachstehenden Allgemeinen Geschaeftsbedingungen gelten fuer alle mit uns
geschlossenen Verkaufs- und Reparaturvertraege. Unsere Angestellten sind nicht
berechtigt, vor oder nach Vertragsschluss muendliche Nebenabreden zu treffen
oder muendlicher Zusicherung zu geben, die ueber den schriftlichen Vertrag
hinausgehen oder die die nachfolgenden Bedingungen aendern. Muendliche
Absprachen beduerfen insoweit unserer schriftlichen Bestaetigung.
1. Allgemeines / Vertragsabschluss
1.1. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn Demsa Group einen Auftrag durch
Lieferung der Ware, bzw. durch UEbernahme einer Auftragsbestaetigung in Textform
annimmt.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1. Fuer die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung.
2.2. Alle unsere Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und verstehen
sich zzgl. Versandkosten, gegebenenfalls Nachnahmegebuehren, etc. Je nach
Versandart errechnen sich die Versandkosten in Abhaengigkeit von Groesse, Gewicht
und Anzahl der Pakete.
2.3. Unsere Rechnungen sind sofort faellig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine
Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Demsa Group ueber den Betrag verfuegen
kann.
2.4. Unternehmern steht ein Zurueckbehaltungsrecht nur zu, soweit deren
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhaeltnis beruht und dieser
rechtskraeftig festgestellt oder von uns anerkannt worden ist. ist.
3. Lieferfrist
3.1. Alle Artikel, die bei uns ab Lager sofort verfuegbar sind, werden in der
Regel innerhalb von 48 Stunden auf den Versandweg gebracht. Sind Artikel nicht
sofort verfuegbar, so dass sich die Lieferzeit verzoegert, wird Demsa Group den
Kunden davon unterrichten. Eine besonders schnelle Zustellung der Ware ist im
Expressversand in 24 Stunden moeglich, wenn Ihre Bestellung rechtzeitig
eingegangen und die Ware verfuegbar ist.
3.2. Verbindliche Liefertermine muessen schriftlich vereinbart werden.
3.3. Die Lieferfrist verlaengert sich ggf. um die Zeit, bis der Kaeufer alle
Angaben und Unterlagen uebergeben hat, welche fuer die Ausfuehrung des Auftrages
notwendig sind.
3.4. Lieferverzoegerungen, die durch gesetzliche oder behoerdliche Anordnungen
(z.B. Import- und Exportbeschraenkungen) verursacht werden und nicht von uns zu
vertreten sind, verlaengern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger
Hindernisse. Deren Beginn und Ende werden wir in wichtigen Faellen dem Kaeufer
unverzueglich mitteilen.
3.5. Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere
Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlaessigkeit auf den vorhersehbaren
Schaden begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprueche bestehen nur, wenn der
Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlaessigkeit beruht.
4. Lieferung, Versand, Gefahruebergang
4.1. Teillieferungen durch uns sind zulaessig, soweit dies dem Kaeufer zumutbar
ist.
4.2. Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma
koennen wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Kaeufer keine
ausdruecklichen Weisungen gibt.
4.3. Im Falle eines Verbrauchsgueterkaufs geht die Gefahr auf den Kaeufer ueber,
sobald die Sendung mit den Liefergegenstaenden vom Spediteur an den Kaeufer
uebergeben wird. Sofern die Transportverpackung bei Warenuebergabe und die darin
enthaltenen Artikel offensichtliche Beschaedigungen zeigen, hat der Kaeufer dies
gegenueber Demsa Group binnen fuenf Werktagen zu ruegen. Anderenfalls koennen
Ansprueche des Kaeufers hinsichtlich der Beschaedigung unter Beruecksichtigung
von Treu und Glauben abgelehnt werden.
5. Ruecktrittsrecht fuer Verbraucher
5.1. Dem Verbraucher i.S.d. § 1 KSchG steht bei Fernabsatzvertraegen zwischen
Unternehmern und Verbrauchern ein Ruecktrittsrecht zu. Nach Massgabe des KSchG
hat er innerhalb von sieben Werktagen die Moeglichkeit, den Vertrag ohne
Begruendung zu widerrufen. Die Frist beginnt fruehestens mit Erhalt der Ware
sowie dieser Belehrung. Der Ruecktritt kann in Textform (z.B. Brief, Fax,
E-Mail) oder durch Ruecksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genuegt die
rechtzeitige Absendung an: EDVARZT.at EDV Diensleistungen, Babenbergerring 9a, A-2700 Wiener Neustadt; email: office [at]demsa.at
5.2. Im Falle eines wirksamen Ruecktritts sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurueckzugewaehren und ggf. gezogenen Nutzungen herauszugeben. Waren
sind auf unsere Gefahr vom Kaeufer zurueck zu senden. Verpackungs- und
Versandkosten werden dem Verbraucher nicht erstattet. Wertminderungen aus
bestimmungsgemaessem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die
Minderung ist lediglich auf die Pruefung der Ware - wie sie etwa im Laden
moeglich gewesen waere - zurueckzufuehren. Wertminderungen koennen vermieden
werden, wenn die Waren sorgfaeltig behandelt und der Einbau von Komponenten
ausschliesslich durch qualifiziertes und autorisiertes technisches Personal
durchgefuehrt wird.
5.3. Ein Ruecktrittsrecht besteht grundsaetzlich nicht bei: CDs, DVDs, CD-ROMs,
Software, Softwarelizenzen und Videos, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden.
Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, ist ein
Widerrufsrecht ausgeschlossen.
6. Kulanzruecknahme / Annahmeverweigerung
6.1. Nach Ablauf der Ruecktrittsfrist oder bei Kaeufern, die nicht Verbraucher
i.S.d. § 1 KSchG sind, erfolgt eine Warenruecknahme nur bei nachweislich
falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Ruecknahme- oder Gutschriftersuchen, deren
Ursache Demsa Group nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach
schriftlicher Bestaetigung durch den Verkaeufer. Dies gilt auch im Falle der von
Demsa Group veranlassten Abholung zur UEberpruefung des Ruecknahmegesuches.
Grundsaetzliche Voraussetzung hierfuer ist die Beschaffenheit der Ware und deren
wiederverkaufsfaehiger Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich
aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises,
abzueglich einer Storno-/Bearbeitungsgebuehr von 20% des Rechnungsbetrags.
6.2. Nimmt ein Kaeufer, der nicht Verbraucher i.S.d. § 1 KSchG ist, die
verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu
bestehen oder 20% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und
Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Kaeufer weist nach, dass ein
Schaden nicht oder in geringerer Hoehe entstanden ist. Im Falle eines
aussergewoehnlich hohen Schadens behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend
zu machen. Fuer die Dauer des Annahmeverzugs des Kaeufers ist Demsa Group
berechtigt, die Liefergegenstaende auf Gefahr des Kaeufers bei sich, bei einer
Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Waehrend der Dauer des
Annahmeverzugs hat der Kaeufer an Demsa Group fuer die entstehenden Lagerkosten
ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 35,- Euro zu bezahlen. Die pauschale
Entschaedigung mindert sich in dem Masse, wie der Kunde nachweist, dass
Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle aussergewoehnlich
hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollstaendigen
Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschliesslich
Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei
vertragswidrigem Verhalten des Kaeufers sind wir berechtigt, die Kaufsache
zurueckzuverlangen. In der Zuruecknahme sowie in der Pfaendung der
Vorbehaltssache liegt kein Ruecktritt vom Vertrag.
7.2. Bei Pfaendungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kaeufer
unverzueglich schriftlich zu benachrichtigen.
7.3. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kaeufer wird stets
fuer uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehoerenden
Gegenstaenden verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhaeltnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenstaende
zur Zeit der Verarbeitung.
7.4. Der Kaeufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschaeftsgang weiter
zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenueber seinem
Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveraeusserung in Hoehe des
Faktura-Endbetrages an uns ab.
8.Gewaehrleistung / Haftungsausschluss
8.1. Wir gewaehrleisten fuer eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die
Liefergegenstaende nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind.
Eine Haftung fuer normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei gebrauchter Ware
betraegt die Gewaehrleistungsdauer 12 Monate ab Lieferdatum.
8.2. Keine Gewaehr uebernehmen wir fuer Maengel und Schaeden, die aus
ungeeigneter oder unsachgemaesser Verwendung, Nichtbeachtung von
Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlaessiger Behandlung entstanden
sind. Dies gilt insbesondere fuer den Betrieb der Gegenstaende mit falscher
Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das
gleiche gilt fuer Maengel und Schaeden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag,
Explosion oder netzbedingten UEberspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher
oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurueckzufuehren
sind, es sei denn, der Kaeufer weist nach, dass diese Umstaende nicht
ursaechlich fuer den geruegten Mangel sind.
8.3. Die Gewaehrleistung erlischt, wenn der Kaeufer Eingriffe und/oder
Reparaturen an Geraeten vornimmt oder durch Personen vornehmen laesst, die nicht
von Demsa Group autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel darauf
beruht.
8.4. Offensichtliche Maengel sind spaetestens binnen 7 Tagen nach Empfang der
Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige
Absendung genuegt; anderenfalls sind hierfuer alle Maengelansprueche
ausgeschlossen. Im kaufmaennischen Verkehr sind offensichtliche Maengel ohne
schuldhaftes Zoegern, d.h. spaetestens binnen drei Werktagen zu melden.
8.5. Im Gewaehrleistungsfalle ist der Verbraucher nach seiner Wahl zur
Geltendmachung eines Rechts auf Maengelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier
Ware berechtigt (Nacherfuellung). Sofern die gewaehlte Art der Nacherfuellung
mit unverhaeltnismaessig hohen Kosten verbunden ist, beschraenkt sich der
Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfuellung. Im Rahmen der
Lieferung mangelfreier Ware gilt der Tausch in hoeherwertigere Produkte mit
vergleichbaren Eigenschaften bereits jetzt als akzeptiert, sofern dies dem
Verbraucher zumutbar ist (z.B.: Austausch in das Nachfolgemodell, gleiche
Modellserie, etc.). Weitergehende Rechte, insbesondere die Rueckgaengigmachung
des Kaufvertrages, koennen nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur
Nacherfuellung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfuellung geltend
gemacht werden.
8.6. Handelt es sich bei dem Kaeufer um einen Unternehmer, so sind wir innerhalb
eines Jahres nach Lieferdatum nach unserer Wahl zur Maengelbeseitigung oder
Lieferung mangelfreier Ware berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum
beschraenken sich seine Gewaehrleistungsansprueche auf Maengelbeseitigung oder
Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl.
8.7. Durch einen Austausch im Rahmen der Gewaehrleistung, bzw. Garantie treten
keine neuen Gewaehrleistungs- bzw. Garantiefristen in Kraft.
8.8. Mit Ausnahme der Haftung fuer eine Verletzung von Leben, Koerper und
Gesundheit sind weitergehende Ansprueche des Kaeufers - gleich aus welchem
Rechtsgrund - ausgeschlossen, soweit nicht ausdruecklich etwas anderes
vereinbart wurde. Wir haften deshalb nicht fuer Schaeden, die nicht am
Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht fuer
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermoegensschaeden des Kaeufers. Vorstehende
Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober
Fahrlaessigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmoeglichkeit, sowie
Anspruechen nach §§ 1, 3 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Fuer die
Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust
vorsaetzlich oder grob fahrlaessig verursacht haben und der Kaeufer
sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit
vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden koennen.
8.9. Zur Abwicklung von Gewaehrleistungsanspruechen beachten Sie bitte die
Hinweise in unseren aktuellen, jeder Lieferung beiliegenden Ruecksende- und
Serviceinformationen.
9. Ruecktritt bei Vermoegensverschlechterung
Wir koennen vom Vertrag zuruecktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die
Eroeffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung
des Konkurses mangels Masse oder andere konkrete Anhaltspunkte ueber
Verschlechterung in den Vermoegensverhaeltnissen des Kaeufers bekannt werden.
10. Software, Literatur
Bei Lieferung von Software gelten ueber unsere Bedingungen hinaus die besonderen
Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit Entgegennahme der
Software erkennt der Kaeufer deren Geltung ausdruecklich an.
11. Verwendung von Kundendaten
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschaeftsbeziehungen mit dem Kaeufer
betreffen, gemaess dem Datenschutzgesetz 2000 zu verarbeiten.
12. Ausfuhrgenehmigung
Eventuell fuer die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen sind vom
Kaeufer in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer
solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kaeufer nicht, vom Vertrag
zurueckzutreten.
13. Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
13.1. Im Geschaeftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des
oeffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand fuer alle aus dem Vertrag sich
ergebenden Rechtsstreitigkeiten Wien vereinbart; wir sind auch berechtigt, am
Sitz des Kaeufers zu klagen.
13.2. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser
Allgemeinen Geschaeftsbedingungen bleiben die uebrigen Bestimmungen weiterhin
wirksam.
13.3. Im Geschaeftsverkehr mit Verbrauchern innerhalb der Europaeischen Union
kann auch das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein, sofern es sich
zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt
14. Abnahmeverzug, Lagerfristen
1. Wir der Auftragsgegenstand nicht innerhalb eine Monats nach einer
entsprechenden Aufforderung abgeholt, sind wir berechtigt, nach Ablauf der Frist
ein Lagergeld in Hoehe von 1,5 Euro pro Tag zu berechnen. Unser Recht,
weitergehende Mehraufwendungen fuer den Fall des Abnahmeverzuges geltend zu
machen, bleibt unberuehrt.
2. Nach Ablauf der Abholfrist sind wir berechtigt, dem Kunden unter
Verkaufsandrohung eine weitere Frist von einem Monat zur Abholung zu setzten.
Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, den Auftragsgegenstand zu Deckung
unsere Forderung zum Verkehrswert zu veraeussern. Ein etwaiger Mehrerloes wir dem
Kunden ausgezahlt
15. Reparaturen
1. Ein Leistungsanspruch aus der Garantie oder Gewaehrleistung muss bei der
Auftragserteilung angemeldet und unter Vorlage des Zahlungsbelegs angewiesen
werden.
2. Bei Auftragserteilung fuer eine kostenpflichtige Reparatur, kann der Kunde
einen Hoechstpreis festlegen. Wird dieser ueberschritten, ist das
Einverstaendnis des Kunden einzuholen.
4. Bedarf es einer Fehlerdiagnose, wird diese bei eventueller nicht Reparatur
nicht zurueck erstattet.
5. Bei Durchfuehrung einer Reparatur haftet Demsa Group nicht fuer Datenverlust.
Es unterliegt allein in der Verantwortung des Kunden vor einem Reparaturauftrag
fuer eine erforderliche Datensicherung zu sorgen. Auch wenn in unserem
Auftragsschein ein Punkt mit Datenrettung Angefuehrt ist, haften wir nicht fuer
die Daten.
6. Die Gewaehrleistung fuer Reparaturen betraegt 6 Monate (es sei denn es wurden
andere Vereinbarungen getroffen; z.B. Mengenrabatt, Preisnachlass, Reparatur mit
Gebraucht-/Austauschersatzteile). Sie beginnt mit der Abnahme des Geraetes. Die
Gewaehrleistung bezieht sich nur auf tatsaechlich durchgefuehrte Reparaturen und
das eingebaute Material. Natuerlicher Verschleiss, Virus , Software ist von der
Gewaehrleistung ausgeschlossen.
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